Schön, dass Sie uns gefunden haben und herzlich Willkommen!
Wir bieten Ihnen eine optimale Betreuung in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit - die Schnittmenge dieser beiden Bereiche ist für jedes Unternehmen bedeutsam. Ihr Vorteil ist: Die Mehrfachqualifikation von Datenschutzbeauftragtem einerseits und CISA/WP andererseits ist für Sie nicht mit Mehrkosten verbunden - bitte sprechen Sie uns an. Auch kleineren und mittelgroßen Unternehmen bieten wir sehr attraktive Konditionen an.
Warum ist Datenschutz relevant?
Das Thema Datenschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung in unserer Gesellschaft. Einige kleine und mittelständische Betriebe müssen hier noch ein gewisses Bewusstsein erarbeiten: oft werden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) übersehen bzw. die konkreten Anwendungspflichten nicht wahrgenommen. So hat z.B. jedes Unternehmen, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, entsprechend § 4d BDSG ein Verfahrensverzeichnis darüber zu erstellen, wie diese Daten im Unternehmen oder ggf. außerhalb verarbeitet werden; personenbezogene Daten sind z.B. die Adressdaten Ihrer Kunden. Sofern Daten im Auftrag verarbeitet werden, ist dies entsprechend § 11 BDSG ausführlich schriftlich zu dokumentieren, z.B. im Rahmen der Papier- oder Aktenvernichtung oder bei Auslagerung der IT. Beides Vorschriften des BDSG, die ohne Vorkenntnis nicht oder nur schwer von den Unternehmen umgesetzt werden können.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Einen Datenschutzbeauftragten nach § 4 f BDSG brauchen Unternehmen, bei denen mehr als neun Mitarbeitern mit personen-bezogenen Daten arbeiten. Die Verpflichtung kann sich im Einzelfall sogar bereits früher ergeben. Auch wenn sich keine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergeben sollte, besteht nach dem BDSG eine generelle Pflicht zum Datenschutz. Bei Fragen hierzu treten Sie einfach mit uns in Kontakt oder informieren Sie sich mit unserem Flyer hier, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen sollten.
Welche Risiken bestehen bei Nichbeachtung gesetzlicher Vorschriften?
Risiken aus den Verpflichtungen des Bundesdatenschutzgesetzes bei Nichtbeachtung sind insbesondere:
- Imageverlust aufgrund negativer Berichterstattung bei Datenverlust, da ein Datenverlust immer bekannt gegeben werden muss
- Auseinandersetzung mit der Datenschutzaufsichtsbehörde, die vor allem in Hamburg gezielt einzelne Unternehmen anschreibt und sich nach dem Stand der Datenschutzmaßnahmen erkundigt
- Bußgelder für die Geschäftsleitung bzw. das Unternehmen, sofern fahrlässig (bis Euro 50.000,00) oder vorsätzlich (bis Euro 300.000,00) gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstoßen worden ist. Dabei wird z.B. die Bestellung eines ungeeigneten Datenschutzbeauftragten (fachlich oder hierarchisch) in der Regel als vorsätzlicher Verstoß beurteilt
Was ist Ihnen zu empfehlen?
Ob interner oder externer Datenschutzbeauftragter, jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile, die auf Ihren Betrieb individuell abgestimmt werden sollten. Dabei ist für kleine und mittelgroße Unternehmen der externe Datenschutzbeauftragte grundsätzlich die organisatorisch und finanziell attraktivere Alternative.
Der interne wie der externe Datenschutzbeauftragte sollen – so will es der Gesetzgeber – als von Weisungen auf dem Gebiet des Datenschutzes freie und neutrale Instanz die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange im Unternehmen sicherstellen. Der Datenschutzbeauftragte überwacht nicht nur die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung, Verarbeitung etc. von Kundendaten, sondern nimmt auch Belange des Arbeitnehmerdatenschutzes wahr. Wir beraten Sie insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Beauftragung, der Auswahl und Schulung geeigneter Personen, der Abwägung der arbeitsrechtlichen Sonderstellung eines internen Datenschutzbeauftragten, Haftungsfragen sowie einer möglichst kostengünstigen Lösung für Ihr Unternehmen.
Wie können wir Sie unterstützen?
Erfahrungen auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten sowie der Unterstützung eines internen Datenschutzbeauftragten haben wir in folgenden Branchen:
- Dienstleistungen
- Handel
- Produktion
- Steuerberatung
- Wirtschaftsprüfung
- Softwareentwicklung und -programmierung
- Versicherungsvermittlung, Versicherungsmakler
- E-Commerce, B2C
- Gesundheitswirtschaft
- Versicherungswirtschaft
Woher können Sie sonst noch Unterstützung bekommen?
Weitere Informationen bieten Ihnen vor allem die Landesdatenschutzbehörden der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg .
Gute Hilfestellung, z.B. durch Musterunterlagen, erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) und des Bundesverbandes der Informationswirtschaft (BITKOM).
Aktuelle Informationen zum Datenschutz bieten z.B. auch die Verbände Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) und der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD). Im BvD sind wir Mitglied und haben uns dem Leitbild des Verbandes verpflichtet.
Als Ihr Datenschutzbeauftragter in Hamburg freue ich mich auf Ihre Anfrage, auch wenn diese mich aus anderen Bundesländern erreicht.